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Rathaus
Lebenslagen

Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern

 

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland mit Krankheitserregern tätig zu sein, finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.