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Rathaus
Lebenslagen

Schuldner

 

Wenn Sie Rechnungen nicht mehr bezahlen können und Ihr Einkommen kaum noch Ihre Ausgaben deckt, dürfen Sie eingehende Rechnungen nicht ignorieren.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

07.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg